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Versicherung

Wasserschaden und Versicherung: Wer zahlt was?

Ob Gebäude-, Hausrat-, Haftpflicht- oder Elementarschadenversicherung zuständig ist, hängt davon ab, was beschädigt wurde und woher das Wasser kam. Dieser Ratgeber erklärt die allgemeinen Grundregeln, Ihre Pflichten im Schadenfall und wie die Abwicklung in der Praxis abläuft.

3. Juni 20269 min Lesezeit
Zwei Mitarbeiter mit Headset arbeiten gemeinsam am Laptop

Nach einem Wasserschaden stellt sich neben der Frage nach der Trocknung fast immer eine zweite: Wer bezahlt das eigentlich? Die Antwort ist selten eindeutig, denn häufig sind mehrere Versicherungen beteiligt. Die Gebäudeversicherung kümmert sich um das Haus, die Hausratversicherung um die Einrichtung, die Haftpflichtversicherung um Schäden bei anderen. Und bei Hochwasser oder Starkregen kommt es auf einen gesonderten Elementarschutz an.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick über die üblichen Regelungen. Er ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Was in Ihrem Fall gilt, steht in Ihren Versicherungsbedingungen. Prüfen Sie daher immer Ihre konkrete Police oder fragen Sie bei Ihrem Versicherer oder Makler nach.

Gebäudeversicherung: zuständig für das Haus selbst

Die Wohngebäudeversicherung deckt in der Regel Schäden durch Leitungswasser ab, also Wasser, das bestimmungswidrig aus Rohren der Wasserversorgung, aus Heizungsanlagen oder aus angeschlossenen Einrichtungen austritt. Versichert ist dabei das Gebäude mit seinen fest verbundenen Bestandteilen.

  • Wände, Decken, Estrich und Dämmung
  • fest verlegte Bodenbeläge, Fliesen und Tapeten
  • Sanitärinstallationen und Heizungsanlage
  • in vielen Verträgen auch Bruchschäden an Leitungen, etwa durch Frost oder Korrosion

Viele Policen übernehmen zusätzlich Kosten, die rund um den Schaden entstehen, etwa für das Suchen der Schadenstelle, das Freilegen und Wiederverschließen von Leitungen sowie für die technische Trocknung. Ob und bis zu welcher Höhe diese Kosten mitversichert sind, ist von Vertrag zu Vertrag verschieden, je nach Police also unbedingt prüfen. Die Leckortung ist dabei oft der erste Schritt, denn ohne gefundene Ursache lässt sich der Schaden weder beheben noch sauber zuordnen.

Wer zahlt die Gebäudeversicherung? Bei Eigenheimen der Eigentümer, bei Mietwohnungen der Vermieter, bei Eigentumswohnungen die Wohnungseigentümergemeinschaft. Mieter haben selbst in der Regel keinen Vertrag mit der Gebäudeversicherung. Sie melden den Schaden deshalb an Vermieter oder Hausverwaltung, die ihn an den Versicherer weitergeben.

Hausratversicherung: zuständig für bewegliche Sachen

Alles, was man bei einem Umzug mitnehmen würde, gehört im Grundsatz zum Hausrat: Möbel, Teppiche, Kleidung, Elektrogeräte, Bücher und persönliche Gegenstände. Werden diese Sachen durch Leitungswasser beschädigt, ist üblicherweise die Hausratversicherung des Bewohners zuständig, unabhängig davon, ob er Mieter oder Eigentümer ist.

Viele Hausratversicherungen ersetzen den Wiederbeschaffungswert, also den Betrag, den ein gleichwertiger neuer Gegenstand kostet. Häufig mitversichert sind auch Kosten für Aufräumen, Transport und Lagerung sowie Hotelkosten, wenn die Wohnung vorübergehend unbewohnbar ist. Auch hier gilt: Umfang und Grenzen sind je nach Vertrag unterschiedlich. Oft lassen sich beschädigte Möbel und Gegenstände durch eine fachgerechte Inventarreinigung retten, was für alle Beteiligten wirtschaftlicher sein kann als ein Neukauf.

Haftpflichtversicherung: wenn der Schaden andere trifft

Läuft die Badewanne über oder reißt der Schlauch der Waschmaschine, ist oft nicht nur die eigene Wohnung betroffen, sondern auch die darunterliegende. Für Schäden, die Sie Dritten zufügen, ist grundsätzlich die private Haftpflichtversicherung zuständig, sofern Sie für den Schaden verantwortlich sind. Den eigenen Schaden übernimmt sie nicht.

In der Praxis regulieren häufig zunächst die Gebäude- und Hausratversicherungen des Geschädigten. Diese können sich das Geld anschließend unter Umständen beim Verursacher oder dessen Haftpflichtversicherung zurückholen. Für Sie als Betroffenen ist vor allem wichtig: Melden Sie den Schaden allen in Frage kommenden Versicherungen und tauschen Sie mit dem Nachbarn die Kontaktdaten der Versicherer aus.

Elementarschadenversicherung: Hochwasser, Starkregen, Rückstau

Ein wichtiger Unterschied wird oft übersehen: Wasser, das von außen kommt, ist kein Leitungswasser. Überschwemmungen durch Hochwasser oder Starkregen sind in einer normalen Gebäude- oder Hausratversicherung meist nicht abgedeckt. Dafür braucht es eine Elementarschadenversicherung, die als Zusatzbaustein zu beiden Verträgen abgeschlossen werden kann.

Gerade an Mulde, Saale und Weißer Elster ist das kein theoretisches Thema. Grimma und viele Orte entlang der Flüsse haben in der Vergangenheit schwere Hochwasser erlebt, und auch Starkregen kann abseits von Flüssen Keller fluten. Ob in Ihrem Vertrag Rückstau aus der Kanalisation mitversichert ist und welche Voraussetzungen gelten, etwa eine funktionierende Rückstausicherung, sollten Sie in Ihren Bedingungen nachlesen. Ansteigendes Grundwasser ist in vielen Bedingungen ausgeschlossen oder nur eingeschränkt versichert.

Ihre Pflichten im Schadenfall

Versicherungsverträge enthalten sogenannte Obliegenheiten, also Pflichten des Versicherten. Wer sie verletzt, riskiert je nach Vertrag und Schwere des Verstoßes Kürzungen der Leistung. Die wichtigsten im Überblick:

  • Anzeigepflicht: Den Schaden unverzüglich melden, also ohne schuldhaftes Zögern. Telefonisch oder online reicht für die Erstmeldung meist aus.
  • Schadenminderungspflicht: Alles Zumutbare tun, um den Schaden nicht größer werden zu lassen, also Wasser abstellen, Wasser aufnehmen, Gegenstände in Sicherheit bringen. Angemessene Kosten dafür werden in der Regel erstattet.
  • Auskunfts- und Belegpflicht: Fotos, Rechnungen, Kaufbelege und eine Aufstellung beschädigter Gegenstände bereithalten.
  • Veränderungen abstimmen: Beschädigte Sachen nicht ohne Rücksprache entsorgen und die Schadenstelle möglichst nicht verändern, bis der Versicherer sie gesehen oder freigegeben hat, soweit das ohne weitere Schäden möglich ist.
  • Vorbeugende Pflichten: Viele Verträge verlangen zum Beispiel, ungenutzte Gebäude im Winter ausreichend zu beheizen oder Leitungen zu entleeren.

Was im ersten Moment konkret zu tun ist, haben wir in unserem Ratgeber zu den ersten Schritten bei einem Wasserschaden zusammengefasst.

So läuft die Abwicklung in der Praxis

  1. Schadenmeldung: Sie melden den Schaden bei der zuständigen Versicherung und erhalten eine Schadennummer.
  2. Schadenaufnahme: Ein Fachbetrieb oder ein vom Versicherer beauftragter Regulierer oder Gutachter sieht sich den Schaden an. Ursache und Umfang werden dokumentiert.
  3. Angebot und Freigabe: Auf Basis der Schadenaufnahme entsteht ein Sanierungsangebot. Bei größeren Schäden stimmt sich der Versicherer vor der Freigabe häufig mit dem Sanierungsbetrieb ab.
  4. Sanierung: Trocknung, Rückbau und Wiederherstellung werden durchgeführt und mit Messprotokollen und Fotos dokumentiert.
  5. Abrechnung: Die Kosten werden je nach Vereinbarung direkt mit dem Versicherer oder über Sie abgerechnet. Eine eventuelle Selbstbeteiligung tragen Sie selbst.

Warum eine saubere Dokumentation so wichtig ist

Versicherer prüfen, ob der Schaden versichert ist, wie er entstanden ist und ob die Kosten angemessen sind. Je besser Ursache, Ausmaß, Trocknungsverlauf und durchgeführte Arbeiten belegt sind, desto reibungsloser läuft die Regulierung in vielen Fällen. Deshalb dokumentieren wir jeden Schaden mit Fotos, Messwerten und Berichten.

Mehrere Versicherungen, ein Ansprechpartner

Bei einem Wasserschaden in einem Mehrfamilienhaus in Leipzig oder Grimma sind schnell Gebäudeversicherung, zwei Hausratversicherungen, eine Haftpflichtversicherung und die Hausverwaltung beteiligt. Unser Schadenmanagement bündelt diese Kommunikation: Hausverwaltung, Eigentümer, Mieter und Versicherung haben einen festen Ansprechpartner, der Unterlagen bereitstellt, Rückfragen beantwortet und die Gewerke koordiniert. Per Abtretungserklärung können wir direkt mit der Versicherung abrechnen.

Was kostet die Schadenaufnahme?

In Versicherungsfällen werden die Kosten für Ortung, Trocknung und Sanierung in vielen Fällen von der zuständigen Versicherung übernommen, je nach Police und Deckungsumfang. Unser Angebot erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden nach der Schadenaufnahme. Erhalten wir den Auftrag, sind Schadenaufnahme und Angebotserstellung darin verrechnet. Kommt kein Auftrag zustande, berechnen wir dafür 225,00 € netto. So wissen Sie vorab, woran Sie sind.

Häufige Fragen kurz beantwortet

Darf ich selbst einen Sanierungsbetrieb beauftragen?

Grundsätzlich ja, besonders für dringende Sofortmaßnahmen zur Schadenminderung. Bei größeren Arbeiten ist es sinnvoll, das Vorgehen vorher mit dem Versicherer abzustimmen. Manche Versicherer arbeiten mit Partnerbetrieben zusammen. Rainbow Sanierungen Grimma ist zum Beispiel zertifizierter Partner der SV SparkassenVersicherung.

Wer zahlt den Strom für die Trocknungsgeräte?

Trocknungsgeräte laufen oft über Wochen und verbrauchen Strom. In vielen Fällen erstattet die Versicherung diese Kosten. Notieren Sie dafür den Zählerstand zu Beginn und am Ende der Trocknung, oder lassen Sie ihn vom Sanierungsbetrieb protokollieren.

Fazit

Als Faustregel gilt: Die Gebäudeversicherung ist für das Haus und seine fest verbauten Teile zuständig, die Hausratversicherung für bewegliche Sachen, die Haftpflicht für Schäden bei Dritten und die Elementarschadenversicherung für Wasser von außen. Die Details regelt jedoch immer Ihr Vertrag. Melden Sie den Schaden zügig, dokumentieren Sie alles und begrenzen Sie den Schaden. Ein Fachbetrieb mit Erfahrung in der Versicherungsabwicklung nimmt Ihnen dabei viel Abstimmungsarbeit ab.

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